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Spielautomaten für Ihre Gastro: jetzt anrufen
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Wir helfen beim Sozialkonzept Spielerschutz für die Gaststätte

Spielerschutz ist wichtig beim Aufstellen von Spielautomaten

Spielsucht ist ein ernstes Thema. Wir folgen allen Vorgaben, um den optimalen Spielerschutz gemäß dem Sozialkonzept zu gewährleisten. Alle unsere Mitarbeiter haben den sogenannten Sachkundenachweis zur Spielsuchtprävention gem. §6 Glücksspielstaatsvertrag.

Rechtlich sind wir immer auf dem Laufenden und informieren Sie über alles, was Sie wissen müssen: Vor der Aufstellung der Automaten und natürlich auch danach.

Wichtige Punkte aus dem Sozialkonzept Spielerschutz für die Gastronomie

  • Kein Spiel für Spieler unter 18 Jahren. Die Spielautomaten können nur mit einer Spielerkarte, vom Gastwirt ausgehändigt, bedient werden. Oder mit dem Code, den der Automat zur Ausweisprüfung ausgibt.
  • Aufkleber mit kostenloser Telefonnummer für Informationen und Beratung zur Spielsucht sind auf jedem Automaten.
  • Gewinne und Verluste am Spielautomaten sind gesetzlich begrenzt. Der Automat ist entsprechend eingerichtet.
  • Die stündliche 5-Minuten-Pause für den Spieler ist vorinstalliert.
  • Informationsmaterial wie Broschüren zum Check des eigenen Spielverhaltens und vielen Hinweisen wird bereit gestellt.
  • Genaue Aufklärung zum Spielerschutz für den Gastwirt ist selbstverständlich. Wir haben ausführliches Material für Sie ausgearbeitet. In dieser Broschüre können Sie auch kurzfristig nochmal nachlesen. Oder Sie rufen uns einfach direkt an.

Was bedeutet Spielerschutz in der Gastronomie ganz genau für den Gastwirt?

Die Spielautomaten funktionieren mit Spielerkarten, die am Tresen ausgegeben werden. Bei der Ausgabe prüfen Sie einfach kurz, ob der Spieler über 18 Jahre alt ist. Das tun Sie ja beim Alkoholausschank sowieso.
Gerne installieren wir für Sie alternativ einen Automaten zur Ausweisprüfung, so dass der Automat statt des Servicepersonals die Prüfung übernimmt.

Sie erhalten Informationsblätter zu Spielsucht. Wenn sich jemand auffällig verhält – und dazu informieren wir Sie – können Sie Ihm einen Flyer oder Broschüre zur Spielsucht geben.