Wir helfen beim Sozialkonzept Spielerschutz für die Gaststätte
Spielerschutz ist wichtig beim Aufstellen von Spielautomaten
Spielsucht ist ein ernstes Thema. Wir folgen allen Vorgaben, um den optimalen Spielerschutz gemäß dem Sozialkonzept zu gewährleisten. Alle unsere Mitarbeiter haben den sogenannten Sachkundenachweis zur Spielsuchtprävention gem. §6 Glücksspielstaatsvertrag.
Rechtlich sind wir immer auf dem Laufenden und informieren Sie über alles, was Sie wissen müssen: Vor der Aufstellung der Automaten und natürlich auch danach.
Wichtige Punkte aus dem Sozialkonzept Spielerschutz für die Gastronomie
Was bedeutet Spielerschutz in der Gastronomie ganz genau für den Gastwirt?
Die Spielautomaten funktionieren mit Spielerkarten, die am Tresen ausgegeben werden. Bei der Ausgabe prüfen Sie einfach kurz, ob der Spieler über 18 Jahre alt ist. Das tun Sie ja beim Alkoholausschank sowieso.
Gerne installieren wir für Sie alternativ einen Automaten zur Ausweisprüfung, so dass der Automat statt des Servicepersonals die Prüfung übernimmt.
Sie erhalten Informationsblätter zu Spielsucht. Wenn sich jemand auffällig verhält – und dazu informieren wir Sie – können Sie Ihm einen Flyer oder Broschüre zur Spielsucht geben.